
SAMTGEMEINDE HEMMOOR
HERZLICHEN DANK
Auch in diesem Jahr sind in unseren Gemeinden wieder Bürgerinnen und Bürger für ihr besonderes ehrenamtliches
Engagement für die örtliche Gemeinschaft geehrt worden. Dies ist nicht nur eine schöne Tradition, sondern drückt
auch die Wertschätzung aus, die mit der oft langjährigen Wahrnehmung eines Ehrenamtes zu Recht verbunden ist.
Die Geehrten werden aber nicht nur für ihr persönliches Engagement, sondern auch stellvertretend für viele andere
ehrenamtliche Helfer, die sich für unser Gemeinwohl an verschiedenen Stellen einsetzen, geehrt. In diesem Herbst
waren durch die eng aufeinanderfolgenden Bundes- und Landtagswahlen auch viele ehrenamtliche Wahlhelfer im
Einsatz.
Den Wahlhelfern und allen anderen ehrenamtlich Tätigen möchten wir im Namen unserer Samtgemeinde / Stadt /
Gemeinde für ihren Einsatz herzlich danken.
Carsten Hubert Jan Tiedemann
Bürgermeister Bürgermeister
Gemeinde Osten Gemeinde Hechthausen
Lasse Weritz Dirk Brauer
Bürgermeister Samtgemeindebürgermeister
Stadt Hemmoor
Feuerwehr Warstade -
Ortsbrandmeister
im Amt bestätigt
Die Ortsfeuerwehr Warstade hat in einer Mitgliederversammlung
ihren Ortsbrandmeister Marcel Wenk in seinem
Amt bestätigt. Marcel Wenk geht damit in seine zweite
Amtszeit von erneut sechs Jahren als Chef der Warstader Kameradinnen
und Kameraden. Im Rahmen der September-Sitzung
hat der Samtgemeinderat die Ernennung einstimmig bestätigt.
Samtgemeindebürgermeister Dirk Brauer überreichte
die Ernennungsurkunde und wünschte Marcel Wenk für seine
verantwortungsvolle Aufgabe viel Erfolg. Nach der Wahl zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr
6 HEMMOOR MAGAZIN 27 / 2017
Warstade (v.r.): Holger Struck, Marcel Wenk, Uwe Sackmann.
Foto: Jürgen Lange
Bürgerpflicht „Winterdienst“
Mit dem bevorstehenden Winteranfang werden Schneefall
und vereiste Wege wahrscheinlicher. Dies ist Anlass,
Sie, liebe Leserinnen und Leser, wieder zu bitten, an den
Winterdienst auf Geh- und Radwegen zu denken. Folgendes ist
zu beachten:
Bei Schneefall sind innerhalb der Ortslagen die öffentlichen
Gehwege in einer Breite von 1,50 Meter freizuhalten. Ist ein
Gehweg nicht vorhanden, so ist ein Streifen von 1,50 Meter
Breite am Rand oder neben der Fahrbahn von Schnee zu räumen.
Bitte halten Sie auch Gossen und Einlaufschächte von
Schnee und Eis frei, damit das Schmelzwasser ungehindert abfließen
kann. Auch die Hydranten sollen frei bleiben, damit die
Feuerwehr diese im Ernstfall sofort nutzen kann.
Bei Glätte sind Gehwege mit Sand oder anderen abstumpfenden
Mitteln zu streuen. Wenn ein Gehweg nicht vorhanden ist,
erstreckt sich die Streupflicht auf den Fahrbahnrand oder den
Seitenstreifen.
Das Schneeräumen und Streuen muss bei Bedarf im Laufe des
Tages wiederholt werden. Die Räum- und Streupflicht gilt dabei
werktags von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen
von 09.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
Liebe Leserinnen und Leser, der Winterdienst ist ein Dienst
für die Allgemeinheit, damit wir alle sicheren Fußes durch den
Winter kommen.