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Hemmoor_April 2014

SAMTGEMEINDE HEMMOOR Europawahl / Samtgemeindebürgermeisterwahl am 25. Mai 2014 Für den 25. Mai 2014 sind die Wählerinnen und Wähler in der Samtgemeinde Hemmoor aufgerufen, bei gleich zwei Wahlen ihre Stimme abzugeben. An diesem Tag werden die Vertreter Deutschlands im Europäischen Parlament in Straßburg neu gewählt, gleichzeitig findet wie in einigen anderen Samtgemeinden in Niedersachsen auch, die Samtgemeindebürgermeisterwahl statt. Die Wahllokale sind jeweils von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Ca. vier Wochen vor dem Wahltermin erhalten Sie von der Samtgemeinde die Wahlbenachrichtigungskarten zugesandt. Für beide Wahlen haben die Wahlberechtigten jeweils eine Stimme. Während bei der Europawahl nur eine Liste gewählt werden kann, besteht bei der Samtgemeindebürgermeisterwahl die Möglichkeit, Personen direkt zu wählen. Für das Amt des Samtgemeindebürgermeisters haben bis zum Redaktionsschluss Amtsinhaber Dirk Brauer, Hemmoor, und Sven Reese, Hechthausen, ihre Kandidatur bekanntgegeben und entsprechende Unterlagen beim Samtgemeindewahlleiter eingereicht. Für die Durchführung der Wahl werden wiederum ca. 142 ehrenamtliche Wahlhelfer in den Wahlvorständen benötigt. Für diese Tätigkeit am Wahlsonntag, die mit 27 Euro Aufwandsentschädigung honoriert wird, werden gerne noch freiwillige Meldungen entgegengenommen. Leider sinkt die Bereitschaft, ein solches Wahlehrenamt auszuüben, zunehmend. Demokratie und freie Wahlen sind ein hohes Gut. Mit der Übernahme eines Wahlehrenamtes kann jeder dazu einen kleinen Beitrag leisten. Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEK) fast fertig Mikrozensuserhebung (Haushaltsbefragung) 2014 4 HEMMOOR MAGAZIN 16 / 2014 Über 11.000 Wählerinnen und Wähler in der Samtgemeinde Hemmoor sind am 25. Mai zur Stimmabgabe aufgerufen. Freiwillige können sich bei der Samtgemeinde unter Tel.: 04771 602-141 oder per Email unter h.struck@hemmoor.de melden. Und für alle Wählerinnen und Wähler gilt: Gehen Sie zur Wahl! Wie können wir die Samtgemeinde Hemmoor vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zukunftsfähig aufstellen? Um Entwicklungsleitlinien und konkrete Projekte zu erarbeiten, die unsere Samtgemeinde Hemmoor und Mitgliedsgemeinden zukunftsfest machen, wird zurzeit durch ein Fachplanungsbüro ein Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept für die Samtgemeinde Hemmoor erarbeitet. Gegenstand ist auch die verstärkte Zusammenarbeit aller drei Mitgliedsgemeinden. In einer Arbeitsgruppe mit allen Bürgermeistern unter Heranziehung vieler Daten sind erste vorläufige Ergebnisse erarbeitet worden. Zwischenzeitlich hat die frühzeitige Information der Mitglieder der Räte der beteiligten Kommunen sowie der Bürger/innen in Form eine Informationsveranstaltung für Ratsmitglieder und einer Bürgerversammlung stattgefunden, um erste Gedankengänge weiter zu entwickeln. Es wurde bereits ein Analyseatlas erstellt sowie Projektvorschläge erarbeitet. Diese sollen nach den Osterferien den Ratsmitgliedern zur Diskussion vorgestellt werden. Das Konzept wird durch eine Zweidrittel-Förderung im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden“ durch das Land Niedersachsen und den Bund unterstützt. Für Projekte aus dem Konzept können ebenfalls wieder Förderanträge gestellt werden. Das Landesamt für Statistik Niedersachsen wird auch in diesem Jahr wieder Haushaltsbefragungen durchführen lassen. In der Samtgemeinde Hemmoor sind die Stadt Hemmoor und die Gemeinde Osten mit einigen Straßen ausgewählt worden. Die Anwohner/innen folgender Straßen sind von dieser Befragung betroffen: Hemmoor: Hoheluchtstraße Befragungsmonat: 1. Hälfte Oktober 2014 Bahnhofstraße Befragungsmonat: 1. Hälfte April 2014 Keramikweg Befragungsmonat: 1. Hälfte Juli 2014 Osten: Landstraße Befragungsmonat: 1. Hälfte Juni 2014 Die Ergebnisse des Mikrozensus sind von erheblicher Bedeutung für Politik und Gesellschaft. Sie dienen der Erkenntnis über die Lebensverhältnisse der Bevölkerung, so zum Beispiel der Erkenntnis von sozialen Problemen in ihrer zahlenmäßigen Bedeutung. Diese Kenntnisse sind Voraussetzung für eine effektive Förderung gerader solcher Bevölkerungsgruppen, die in besonderem Maße der staatlichen Unterstützung und Fürsorge bedürfen (z.B. Kinder, Kranke, Erwerbslose u.a.m.). Gefragt werden im Wesentlichen allgemeine Angaben (z.B. Geschlecht, Geburtsjahr, Familienstand), Angaben zur Erwerbstätigkeit, Aus- und Weiterbildung, zur Wohnsituation und zum Lebensunterhalt. Eine Befreiung von der Auskunftspflicht ist grundsätzlich nicht möglich, da der Mikrozensus eine amtliche Erhebung ist, bei der der Gesetzgeber im Mikrozensusgesetz (MZG) für den überwiegenden Teil der Fragen eine Auskunftspflicht festgesetzt hat. Weiterführende Hinweise sind auch unter www.statistik.niedersachsen. de zu finden.


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